Herzlich Willkommen
Ein freundliches und kompetentes Team freut sich Sie kennenzulernen und bei Ihren Rechtsangelegenheiten zu unterstützen.
Auf unserer Webseite möchten wir ihnen die Möglichkeit geben uns kennenzulernen und sich einen ersten Eindruck über unsere Leistungen zu machen.
Wir würden uns freuen, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen und stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick zu meinen Arbeitsschwerpunkten.
Durch anklicken der einzelnen Rechtsbereiche, erhalten Sie detaillierte Informationen.
Kaufverträge über
Schenkungsverträge
Grundstücksbelastungen
Begründung von Wohnungseigentum (Teilungserklärung)
Löschungsanträge für Grundschulden, Grunddienstbarkeiten und Vormerkungen
Beglaubigungen von Genehmigungen zu Grundstückskäufen
Beglaubigungen von Genehmigungen zu Grundstücksverkäufen
Im Erbrecht bearbeite ich vornehmlich die folgenden Angelegenheiten:
Im Handels- und Gesellschaftsrecht bearbeite ich die folgenden Angelegenheiten:
Die Vorsorgevollmacht soll ermöglichen, dass eine bevollmächtigte Vertrauensperson Erklärungen abgeben kann, zu denen der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, weil er in seiner körperlichen oder geistigen Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Sie kann neben der Generalvollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten auch die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten umfassen.
Die Vorsorgevollmacht ist so zu formulieren, dass sie sofort wirksam ist und nicht erst bei Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers gültig wird.
Es darf nur eine interne Anweisung an den Bevollmächtigten vorgenommen werden, die Vollmacht bei Handlungsunfähigkeit zu verwenden.
In die Vorsorgevollmacht werden häufig Patientenverfügungen aufgenommen, Handlungsanweisungen an die behandelnden Ärzte, die von dem Vorsorgebevollmächtigten kraft der erteilten Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten zu überwachen und ggf. umzusetzen sind.
Die Vorsorgevollmacht ist privatschriftlich wirksam.
Im Einzelfall kann es vorkommen, daß die Urheberschaft der Unterschrift angezweifelt wird.
Das spricht für eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung.
Kontakt
Zielorientiert stehe ich Ihnen bei der Klärung Ihrer juristischen Fragen zur Seite.
Nutzen Sie für einen ersten Kontakt bitte die E-Mail:
notar-schumann@t-online.de oder rufen Sie uns an. Meine kompetente und freundliche Mitarbeiterin wird Ihr Anliegen entgegennehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass am Telefon keine verbindliche Kostenzusage abgegeben werden darf. Die gesetzlich vorgeschriebene Gebühren, die für jeden Notar gleich hoch sein müssen, ergeben sich häufig erst nach Abschluss der notariellen Tätigkeit.
Wir werden uns jedoch bemühen, Ihnen vorab eine unverbindliche Kostenübersicht zu geben.
Wolfgang Schumann
Rechtsanwalt & Notar
Hindenburgdamm 33
12203 Berlin
Tel - 030 / 844 90 50
Fax - 030 / 844 90 537
Mail - notar-schumann@t-online.de
Web - www.anwaltsnotar-schumann.de
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Rechtsgebiete
Als Notar bearbeite ich selbstverständlich Ihre Vertragsgestaltungen, Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Erbrecht. Hinzu kommen die Bereiche Vereinsrecht und Vorsorgevollmachten.
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